Sie beabsichtigen Ihr Grundstück zu verkaufen und der zukünftige Erwerber der Liegenschaft verlangt - in weiser Voraussicht auf die Konsequenzen des gesetzlichen Pfandrechts - die Sicherstellung der voraussichtlichen Grundstückgewinnsteuer vor dem definitiven Grundbucheintrag.

Sie haben sodann folgende Massnahmen zu treffen:

  1. Sie lassen einen Entwurf des Kaufvertrages durch das Grundbuchamt am Ort der gelegenen Sache erstellen.
  2. Sie verlangen vom Grundbuchamt oder vom Kantonalen Steueramt ein Formular für die Vorausberechnung der Grundstückgewinnsteuer (Download des Formulars).
  3. Sie füllen dieses Formular aus und reichen es zusammen mit allen notwendigen Unterlagen an das Kantonale Steueramt ein.

Die Veranlagungsbehörde versucht sodann innert nützlicher Frist die Grundstückgewinnsteuer vorauszuberechnen. Daraufhin können Sie die Grundstückgewinnsteuer in geeigneter Form sicherstellen.

Für allfällige Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Kantonale Steueramt, Abteilung Grundstückgewinnsteuer (+41 58 229 46 44 oder ksta.ggst@sg.ch).

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