Falls der Schuldner Rechtsvorschlag gegen den Zahlungsbefehl erhoben hat und die Forderung auf einem vollstreckbaren Gerichtsurteil, einer öffentlichen Urkunde oder einer unterschriebenen Schuldanerkennung beruht, so kann der Gläubiger beim Gericht die Rechtsöffnung verlangen.

zuständiges Gericht für die Politische Gemeinde Oberriet:

Kreisgericht Rheintal
Rabengasse 2a
9450 Altstätten

In allen übrigen Fällen ist der Rechtsvorschlag über den Zivilprozessweg zu beseitigen. Das Schlichtungsgesuch ist beim Vermittlungsamt am Wohnsitz des Schuldners einzureichen. Bei Wohnsitz des Schuldners in Oberriet ist das Vermittlungsamt Oberes Rheintal, Postfach 8, 9437 Marbach zuständig.

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