Ist die Bezahlung der defintiven Steuern unmöglich, dann besteht die Möglichkeit eines Erlasses oder Teilerlasses des Steuerbetrages.

Füllen Sie das Formular Fragebogen Erlassgesuch aus und senden Sie dies an das Gemeindesteueramt Oberriet.

Zuständig für einen Erlassentscheid ist das Kantonale Steueramt St. Gallen. Wir werden Ihre Unterlagen entsprechend weiterleiten.

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