Sie können das Schlichtungsbegehren elektronisch übermitteln. Wählen Sie den Link "Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse Rheintal" aus. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Unterlagen beigelegt sind, indem Sie die Dateien hochladen.

  • Mietvertrag
  • Kündigungsschreiben mit Couvert
  • Mietzinserhöhungsmitteilung/en mit Couvert
  • Heiz- und Nebenkostenabrechnung/en
  • Mängelliste
  • Übernahmeprotokoll
  • weitere Korrespondenzen

Das Sekretariat der Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse wird die Parteien nach Eingang des Schlichtungsbegehrens zur Stellungnahme einladen.

Anschliessend werden die Parteien zur Schlichtungsverhandlung vorgeladen.

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