Erwerb, Halten, Verwalten und Veräusserung von Immobilien aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammen schliessen, Grundstücke im In- und Ausland erwerben, belasten oder veräussern sowie Darlehen gewähren und Kredite aufnehmen.