Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Rheintal (KESB)
Für die zwölf Gemeinden Altstätten, Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein, Rüthi, St. Margrethen und Widnau ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Rheintal zuständig in sämtlichen Belangen des Kindes- und Erwachsenenschutzes. Die KES Behörde prüft und entscheidet über die Errichtung von Massnahmen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen.
Massnahmen Kindesschutz und Erwachsenenschutz
- Anordnen von Kindesschutzmassnahmen (Erziehungsaufsicht oder Erziehungsbeistandschaft, Fremdplatzierung, Entzug der elterlichen Sorge und Bevormundung)
- Schutz von gefährdetem Kindesvermögen (Überwachung oder Entzug der elterlichen Kindesvermögensverwaltung, Sicherstellung des Kindesvermögens, Verwaltungsbeistandschaft)
- Anordnen von Erwachsenenschutzmassnahmen
Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Rheintal (KESB)Rathausplatz 2
9450 Altstätten
Tel. +41 71 757 72 80
rheintal@kesb.sg.ch
Website
Öffnungszeiten
siehe Web