Hecken und Sträucher zurückschneiden - Bessere Sicht gibt mehr Sicherheit!
Durch hervorragende Äste oder zu gross gewachsene Hecken und Sträucher kommt es häufig zu Sichtbeeinträchtigungen im Strassenverkehr. Die Grundeigentümer und Anstösser werden deshalb gebeten, alle überragenden oder sichtbehindernden Äste und Sträucher regelmässig auf die gesetzlichen Abstände zurückzuschneiden. Dies gilt generell entlang von öffentlichen Strassen und im Speziellen im Bereich von Sichtzonen bei Ein- und Ausfahrten.
Diese Massnahme dient in erster Linie der Verkehrssicherheit. Andererseits kann man sich dadurch aber auch vor rechtlichen Problemen schützen; denn Grundeigentümer können durch einen Geschädigten oder dessen Versicherung zur Verantwortung gezogen werden, wenn es wegen Sichtbehinderungen durch Pflanzen oder anderen Gegenständen zu einem Unfall oder einem anderen Schadenfall gekommen ist.
Das Merkblatt für Strassen- und Grenzabstände von Einfriedungen und Anpflanzungen finden Sie auf der Gemeindehomepage. Bezüglich Sichtzonen bei Ausfahrten und Kreuzungen gibt das Hochbauamt Oberriet (Telefon 071 763 64 70, E-Mail bauamt@oberriet.ch) gerne Auskunft.