Informationen

Datum
25. September 2022
Lokalität
Oberriet - Rathaus
Eichenwies - Schule
Montlingen - Schule
Kriessern - Schule
Kobelwald - Schule
Kontakt
Gemeinderatskanzlei
Beschreibung

Eidgenössische Vorlagen

  1. Volksinitiative vom 17. September 2019 «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»
  2. Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
  3. Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21)
  4. Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts)

Kantonale Vorlagen

  1. Kantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit für die Arealentwicklung Wil West

Kommunale Vorlagen

keine

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»

Abgelehnt
Ergebnis
ABGELEHNT
Beschreibung

Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze zum Schutz der Tiere. Würde und Wohlergehen von Tieren sind geschützt, unabhängig davon, wie viele Tiere an einem Ort gehalten werden. Der Bund fördert zudem landwirtschaftliche Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Das schreibt die Verfassung vor. Immer mehr Nutztiere leben in speziell tierfreundlichen Ställen und haben regelmässig Zugang ins Freie.

Die Initiative will den Schutz der Würde von Nutztieren wie Rindern, Hühnern oder Schweinen in die Verfassung aufnehmen. Sie will zudem die Massentierhaltung verbieten, weil dabei das Tierwohl systematisch verletzt werde. Der Bund müsste strengere Mindestanforderungen festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall. Diese Anforderungen müssten mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen und alle Landwirtschaftsbetriebe müssten sie bei der Tierhaltung einhalten.

Die Anforderungen würden auch für den Import von Tieren und Tierprodukten wie auch von Lebensmitteln mit Zutaten tierischer Herkunft gelten. Dadurch würden Abkommen mit wichtigen Handelspartnern verletzt. Höhere Investitions- und Betriebskosten, aufwendige Kontrollen in ausländischen Betrieben und eine Verteuerung der Lebensmittel tierischer Herkunft wären die Folge. 

Weitere Informationen finden Sie hier

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 22,42 %
727
Nein-Stimmen 77,58 %
2'515
Leer
7
Stimmberechtigte
5'997
Stimmbeteiligung
54.2 %
Ebene
Bund
Art
Initiative

Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

Angenommen
Ergebnis
ANGENOMMEN
Beschreibung

Zwei Vorlagen – eine Reform

Die AHV-Reform besteht aus zwei Vorlagen. Mit der einen Vorlage wird die Mehrwertsteuer zugunsten der AHV erhöht. Diese Erhöhung ist eine Verfassungsänderung, über die zwingend abgestimmt werden muss. Mit der anderen Vorlage werden die Leistungen der AHV angepasst. Gegen diese Anpassungen wurde das Referendum ergriffen. Die beiden Vorlagen sind miteinander verknüpft; wenn eine der beiden abgelehnt wird, scheitert die ganze Reform.

 

Ausgangslage

Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren.

 

Die Vorlagen

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor. Neu gilt ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten. Zusätzliche Einnahmen bringt die Erhöhung der Mehrwertsteuer: Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5 auf 2,6 Prozent erhöht, der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent. Die Reform bringt zudem mehr Flexibilität: Es wird möglich sein, den Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 frei zu wählen und die Erwerbstätigkeit dank Teilrenten schrittweise zu reduzieren. Wer länger als bis 65 arbeitet, kann neu unter bestimmten Bedingungen Beitragslücken schliessen und damit die Rente verbessern. Das schafft einen Anreiz, länger erwerbstätig zu sein.

Weitere Informationen finden sie hier

Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 55,57 %
1'780
Nein-Stimmen 44,43 %
1'423
Leer
19
Stimmberechtigte
5'997
Stimmbeteiligung
53.7 %
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum

Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21)

Angenommen
Ergebnis
ANGENOMMEN
Beschreibung

Zwei Vorlagen – eine Reform

Die AHV-Reform besteht aus zwei Vorlagen. Mit der einen Vorlage wird die Mehrwertsteuer zugunsten der AHV erhöht. Diese Erhöhung ist eine Verfassungsänderung, über die zwingend abgestimmt werden muss. Mit der anderen Vorlage werden die Leistungen der AHV angepasst. Gegen diese Anpassungen wurde das Referendum ergriffen. Die beiden Vorlagen sind miteinander verknüpft; wenn eine der beiden abgelehnt wird, scheitert die ganze Reform.

 

Ausgangslage

Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren.

 

Die Vorlagen

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor. Neu gilt ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten. Zusätzliche Einnahmen bringt die Erhöhung der Mehrwertsteuer: Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5 auf 2,6 Prozent erhöht, der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent. Die Reform bringt zudem mehr Flexibilität: Es wird möglich sein, den Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 frei zu wählen und die Erwerbstätigkeit dank Teilrenten schrittweise zu reduzieren. Wer länger als bis 65 arbeitet, kann neu unter bestimmten Bedingungen Beitragslücken schliessen und damit die Rente verbessern. Das schafft einen Anreiz, länger erwerbstätig zu sein.

Weitere Informationen finden sie hier

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 56,95 %
1'828
Nein-Stimmen 43,05 %
1'382
Leer
13
Ungültig
1
Stimmberechtigte
5'997
Stimmbeteiligung
53.8 %
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum

Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer

Angenommen
Ergebnis
ANGENOMMEN
Beschreibung

Der Bund erhebt auf Einkommen aus Zinsen eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. In der Schweiz wohnende Privatpersonen können diese zurückfordern, wenn sie die Zinsen in der Steuererklärung angeben. Auf Zinsen aus Obligationen fällt die Verrechnungssteuer nur an, wenn die Obligationen in der Schweiz ausgegeben wurden. Dies ist ein Nachteil für die Schweizer Wirtschaft. Um Geld aufzunehmen, geben viele Unternehmen ihre Obligationen deshalb in Ländern aus, in denen keine Verrechnungssteuer erhoben wird.

Schweizer Unternehmen sollen Obligationen vermehrt in der Schweiz ausgeben. Darum werden mit der Vorlage inländische Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit. Schweizer Obligationen würden so für Anlegerinnen und Anleger attraktiver.

Weiter fällt mit der Vorlage auch die Umsatzabgabe für inländische Obligationen und weitere Wertpapiere weg. Diese muss heute beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren bezahlt werden.

Beide Massnahmen kämen der Schweizer Wirtschaft zugute. Im günstigsten Fall könnte sich die Reform bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren. Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen. Das Komitee geht davon aus, dass die Vorlage mehr Steuerhinterziehung zur Folge haben wird. 

Weitere Informationen finden sie hier.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom17. Dezember 2021 des Bundesgesetzesüber die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz,VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 55,49 %
1'734
Nein-Stimmen 44,51 %
1'391
Leer
45
Stimmberechtigte
5'997
Stimmbeteiligung
52.9 %
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum

Kantonale Vorlagen

Kantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit für die Arealentwicklung Wil West

Abgelehnt
Ergebnis
ABGELEHNT
Beschreibung

Im Westen der Stadt Wil – auf Gebiet des Kantons Thurgau – soll mit dem Entwicklungsschwerpunkt WILWEST1 in den nächsten 30 bis 40 Jahren ein attraktiver Standort für Gewerbe- und Industriebetriebe mit 2000 bis 3000 neuen Arbeitsplätzen geschaffen werden. Es handelt sich dabei um ein gemeinsames Vorhaben der Kantone Thurgau und St.Gallen sowie der Gemeinden der «Regio Wil». Die Regio Wil besteht aus den Gemeinden Wil, Zuzwil, Niederhelfenschwil, Niederbüren, Oberbüren, Uzwil, Oberuzwil, Jonschwil, Lütisburg und Kirchberg sowie 13 weiteren Gemeinden im Kanton Thurgau.

Das Gesamtvorhaben Standortentwicklung WILWEST umfasst eine Reihe von raumplanerischen, verkehrlichen und infrastrukturellen Massnahmen, welche die Stärkung des Wirtschaftsstandorts, die Optimierung der Verkehrssituation sowie die Steigerung der Lebensqualität in der Stadt Wil und den umliegenden Gemeinden zum Ziel haben. Das Areal umfasst je ein Teilgebiet der Gemeinde Münchwilen und der Gemeinde Sirnach (Gloten).

Der Kanton St.Gallen ist Eigentümer von zwei Grundstücken Landwirtschaftsland auf dem Gemeindegebiet Münchwilen (Kanton Thurgau) mit einer Fläche von rund 124 000 m2. Die Grundstücke gehörten früher zum Gutsbetrieb der damaligen Kantonalen Psychiatrischen Klinik Wil (heute: Kantonale Psychiatrische Dienste Sektor Nord). Die Grundstücke sollen im Rahmen des Gesamtprojekts WILWEST eingezont, entwickelt und wirtschaftlich genutzt werden. Zentrale Elemente der Arealentwicklung Wil West sind eine gute Erschliessung mit dem öffentlichen und Individualverkehr sowie eine hochwertige städtebauliche und architektonische Gestaltung. Insgesamt ist der Standort den Grundsätzen einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Die Entwicklung der Arbeitszonen soll in der gesamten Agglomeration Wil im Wesentlichen auf diesen Bereich konzentriert werden. Die notwendigen raumplanerischen Festlegungen werden mit dem Erlass einer kantonalen Nutzungszone (KNZ) durch den Kanton Thurgau sichergestellt. Das Verhältnis zwischen dem Kanton St.Gallen als Grundeigentümer und dem Kanton Thurgau als Hoheitsträger wird in einem Arealentwicklungsvertrag geregelt.

Für die Arealentwicklung und -vermarktung sind finanzielle Vorleistungen notwendig. Als grösster Grundeigentümer im Teilgebiet Münchwilen des Areals Wil West finanziert der Kanton St.Gallen in einem ersten Schritt die Erschliessung, die Entwicklung, die Vermarktung und den Betrieb des Areals. In einem zweiten Schritt sollen dann die Grundstücke bzw. Baufelder marktgerecht veräussert werden. Zudem sind die Grundlagen zu schaffen, damit der Kanton als Grundeigentümer die erforderlichen Aufgaben wahrnehmen kann, wie zum Beispiel den Aufbau einer Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft. Der Sonderkredit für die Finanzierung der notwendigen Vorleistungen und Arbeiten beträgt insgesamt 35 Mio. Franken. Durch die geplanten Erträge aus dem Verkauf der Baufelder können die anfallenden Aufwendungen im Verlauf des Realisierungshorizonts von 20 bis 30 Jahren gedeckt werden. Im besten Fall ist gar von einem leicht positiven Ergebnis auszugehen.

Insgesamt ist vom Gesamtvorhaben WILWEST ein wesentlicher volkswirtschaftlicher Mehrwert zu erwarten. Das Areal Wil West verfügt über ein gutes Standortentwicklungspotenzial, von dem auch die St.Galler Bevölkerung und die im Kanton ansässigen Betriebe profitieren können. Da die Stadt Wil und die umliegenden Gemeinden gesellschaftlich und wirtschaftlich eng verflochten sind, ist bei der Beurteilung der Vorlage auch der Blick über die Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinaus mitentscheidend. Dabei sind nicht nur die wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte von Bedeutung, sondern vielmehr auch die positiven Effekte, die im Bereich Verkehr und Mobilität sowie Nachhaltigkeit zu erwarten sind. Die Arealentwicklung Wil West trägt somit wesentlich zum volkswirtschaftlichen Mehrwert bei.

Weitere Informationen finden sie hier.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 42,92 %
1'073
Nein-Stimmen 57,08 %
1'427
Leer
64
Ungültig
2
Stimmberechtigte
5'997
Stimmbeteiligung
42.8 %
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum

Zugehörige Objekte

Name
Abstimmungsbroschüre vom 25. September 2022 (Bund) (PDF, 1.54 MB) Download 0 Abstimmungsbroschüre vom 25. September 2022 (Bund)
Abstimmungsbroschüre vom 25. September 2022 (Kanton) (PDF, 8.78 MB) Download 1 Abstimmungsbroschüre vom 25. September 2022 (Kanton)