Ergänzungsleistungen (EL)
Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen, wenn die Einnahmen die minimalen Lebenskosten nicht decken – also dann, wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen durch die AHV und IV. Um Ergänzungsleistungen zu erhalten müssen sowohl persönliche als auch wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sein. Ergänzungsleistungen werden individuell berechnet. Ein Bestandteil der Ergänzungsleistungen sind Krankheits- und Behinderungskosten. Dabei handelt es sich um zusätzliche Kosten, welche auf Antrag vergütet werden können.
Erfüllen Sie die folgenden Voraussetzungen?
- Sie erhalten eine Rente (AHV, IV) oder eine Hilflosenentschädigung oder haben während mindestens sechs Monaten ein IV-Taggeld bezogen.
- Ihr Vermögen beträgt weniger als Fr. 100'000.00 (Ehepaare Fr. 200'000.00, Kinder Fr. 50'000.00). Der Grenzwert gilt ohne selbstbewohnte Liegenschaft.
- Ihr Wohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt ist in der Schweiz.
- Sie sind Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder eines EU/EFTA-Landes.
- Oder Sie sind Ausländerin oder Ausländer: Dann müssen Sie seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben. Für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt diese Frist fünf Jahre.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, prüfen Sie Ihren Anspruch mit dem Online-Rechner «Ergänzungsleistungen».
Auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt (SVA) St. Gallen finden Sie weitere Auskünfte, Formulare und Merkblätter zu den jährlichen Ergänzungsleistungen und zu den Krankheits- und Behinderungskosten oder Sie können diese bei der AHV-Zweigstelle beziehen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | +41 71 763 64 85 | ahvzweigstelle@oberriet.ch |