Gemäss Gesetz ist die Abfallbeseitigung Sache der politischen Gemeinde und untersteht der Aufsicht des Gemeinderates.
Die Gemeinde Oberriet ist Mitglied des Zweckverbandes Kehrichtverwertung Rheintal, KVR.

Die Kosten für die Kehrichtabfuhr werden nach dem Verursacherprinzip erhoben. Die entsprechende Gebühr ist in den Verkaufspreisen der offiziellen Kehrichtsäcke, Bündel- und Sperrgutmarken sowie Containerplomben enthalten.

Verkaufsstellen
Plomben für Container sind beim Gemeindekassieramt (Büro Nr. 5)erhältlich. Die offiziellen Kehrichtsäcke sowie Bündel, Sperrgutmarken- und Grüngutmarken können bei diversen Verkaufsstellen der Gemeinde Oberriet gekauft werden.

Zugehörige Objekte

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Abfallentsorgungsplan 2024 (PDF, 505.38 kB) Download 0 Abfallentsorgungsplan 2024
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