Vaterschaftsentschädigung (VSE)
Alle erwerbstätigen oder Arbeitslosentaggeld beziehende Väter bzw. Ehefrauen der Mütter, können einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub beziehen. Sie können diesen Urlaub innerhalb von sechs Monaten nach Geburt des Kindes nehmen, entweder am Stück oder verteilt auf einzelne Tage. Die Entschädigung beträgt üblicherweise 80 Prozent des letzten AHV-pflichtigen Lohnes und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Weitere Auskünfte, Formulare und Merkblätter zur Vaterschaftsentschädigung finden Sie auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt (SVA) St. Gallen oder Sie können diese bei der AHV-Zweigstelle beziehen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | +41 71 763 64 85 | ahvzweigstelle@oberriet.ch |