Stundungsgesuch
Stundung bedeutet Zahlungsaufschub. Ein solcher ist angezeigt, wenn die finanziellen Verhältnisse des Steuerpflichtigen sich wesentlich verändert haben, die eingetretene Notlage aber nur vorübergehender Natur ist. Die Stundung bewirkt keine Verschiebung der Fälligkeit, d.h. es muss der gesetzlich vorgeschriebene Verzugszins nach Bezahlung der Schuld in Rechnung gestellt werden.
Falls Sie Ihre Steuerforderungen gemäss obengenannten Gründen stunden wollen, füllen Sie das Formular "Stundungsgesuch" (doc) aus und senden es an das Steueramt, Staatsstrasse 92, Postfach 282, 9463 Oberriet. Dieses Gesuch hat einen genauen Zahlungsplan und eine detaillierte Begründung zu enthalten.
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Steueramt | +41 71 763 64 30 | steueramt@oberriet.ch |
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