Grundstückschätzung beantragen
Eine Neubeurteilung ist dann angebracht, wenn sich der Wert des Grundstückes aufgrund neuer Rahmenbedingungen vor Ablauf der 10-jährigen Schätzungsfrist entscheidend verändert (z. B. wegen Umbauten).
Die Kosten für die ausserordentliche Schätzung geht zu Lasten des Eigentümers, wenn er eine Neubeurteilung verlangt und diese keine Änderung der Schätzung ergibt (Art. 12 lit. c des Gesetzes über die Durchführung der Grundstückschätzung).
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Grundbuchamt | +41 71 763 64 60 | grundbuchamt@oberriet.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Unterlagen
• allfällige Baukostenabrechnung (bei Neu-, An- und Umbauten sowie bei Renovationen)
• Aufstellung der Miet- und Pachtzinsen (Mietzinsspiegel)
Verfahren
Online-Formular
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