Steuerrechnung
Nach Prüfung Ihrer eingereichen Steuererklärung erhalten Sie - je nach Eingangsdatum Ihrer Steuerdeklaration - die detaillierte Veranlagungsverfügung und die definitive Steuerrechnung gemeinsam in einem Couvert.

Steueraufschub
In begründeten Fällen können Sie bei Nachzahlungen auf Schlussrechnungen (definitive Steuerrechnungen) eine Stundung beantragen. Diese Verlängerung der Zahlungsfrist hat grundsätzlich eine Verzugszinsberechnung zur Folge.

Stundungen für frühere Steuerperioden können nur unter Berücksichtigung der laufenden Steuerrechnungen gewährt werden. Wir bitten Sie deshalb um ein schriftliches und begründetes Stundungsgesuch (siehe Online-Formular).

Steuererlass
In Härtefällen ist ein Teil- oder Steuererlass für definitive Steuern möglich. Bitte nehmen Sie dazu persönlich Kontakt mit dem Steueramt auf.

Zugehörige Objekte