Mutterschaftsentschädigung (MSE)
Während längstens 98 Tagen können Frauen eine Mutterschaftsentschädigung beziehen. Sie beträgt üblicherweise 80% des letzten AHV-pflichtigen Lohnes und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die Anmeldung kann erst nach der Geburt eingereicht werden.
Weitere Auskünfte, Formulare und Merkblätter zur Mutterschaftsentschädigung finden Sie auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt (SVA) St. Gallen oder Sie können diese bei der AHV-Zweigstelle beziehen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | +41 71 763 64 85 | ahvzweigstelle@oberriet.ch |