Gifte- Chemikaliengesetz
Die bisherigen Bewilligungspflichten für den Verkehr mit Giften (allgemeine Bewilligung A bis E sowie Giftscheine, Giftbuch I und II) werden abgeschafft. An deren Stelle treten andere Bestimmungen, welche die Abgabe an die breite Öffentlichkeit einschränken.
Weiterführende Informationen:
Infos zum neuen Chemikalienrecht
Kanton St. Gallen - Chemikalien