Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz
Die Klage kann bei der Schlichtungsstelle oder unmittelbar beim Richter erhoben werden. Stützt sich eine Klage aus dem Arbeitsverhältnis teilweise auf das eidgenössische Gleichstellungsgesetz, kann sie bei der Schlichtungsstelle für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis oder bei der Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz erhoben werden.
Die Formulare finden sich auf der Homepage der St. Gallischen Gerichte.
Zuständige Schlichtungsstelle ist:
Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz
Frau Regula Schmid
Engelgasse 2, Marktplatz
9004 St. Gallen
Tel. +41 71 222 77 52, Fax +41 71 222 77 59