Verwertungsbegehren
Nach Vollzug der Pfändung kann der Gläubiger das Verwertungsbegehren stellen. Mit diesem wird die Verwertung von beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten verlangt (z.B. Grundstücke, Fahrzeuge, etc). Bei einer Lohn- oder Verdienstpfändung ist kein Verwertungsbegehren notwendig.
In der Betreibung auf Pfändung ist das Verwertungsbegehren dem Betreibungsamt einzureichen, welches für die Pfändung zuständig war.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | +41 71 763 64 91 | betreibungsamt@oberriet.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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