Das Gesetz schützt und stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung. So soll verhindert werden, dass Menschen mit Behinderung Nachteile haben oder diskriminiert werden. Das Gesetz legt Rahmenbedingungen fest, damit Menschen mit Behinderung besser am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und Selbstbestimmung und Eigenverantwortung verwirklichen können.

Der Kanton St.Gallen fördert die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung auf drei Ebenen: Hilfe zur Selbsthilfe, Zugänglichkeit und Barrierefreiheit bei öffentlichen Grundleistungen und spezialisierte Angebote für Menschen mit Behinderung.

Kontakt

Abteilung für Behinderung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St. Gallen
Tel. +41 58 229 33 18
info.diafso@sg.ch

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