Sperrgut
Ausgenommen sind: Nicht brennbare Abfälle wie Eisen, Keramik und Steine.
Loses Material ist zu bündeln. Sperrgüter dürfen das Gewicht von 50 kg nicht überschreiten.
Schwerere Gegenstände werden nicht abgeführt.
Sämtliche Sperrgüter sind mit einer Sperrgutmarke zu versehen.
Sperrgüter bis zu einer Grösse von max. 150 x 60 x 40 cm sind mit einer Sperrgutmarke zu versehen.
Grössere Sperrgüter sind mit zwei Sperrgutmarken zu versehen.
Polstergruppen sind pro Sitz mit einer Sperrgutmarke zu versehen.
Tipps
In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.