Jährlich finden in der Regel an mindestens vier Sonntagen Abstimmungen auf Bundes-, Kantons- und bzw. oder Gemeindeebene statt. Zudem ist jeweils im März/April die Bürgerversammlung vorgesehen.

Kontakt

Gemeinderatskanzlei, kanzlei@oberriet.ch

Urne Öffnungszeiten

Sonntags jeweils 10.00 - 11.00 Uhr

Urnenstandort

Oberriet - Rathaus
Eichenwies - Schule
Montlingen - Schule
Kriessern - Schule
Kobelwald - Schule

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zur Teilnahme an einer Abstimmung bzw. Wahl berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann beim Einwohneramt, Staatsstrasse 92, 9463 Oberriet, Telefon +41 71 763 64 90, bezogen werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises im Stimmregisterbüro persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) vorweisen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten:

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das separate Stimmkuvert und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urnen bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
  5. Das Fensterkuvert kann unfrankiert der Post übergeben, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden.
  6. Beim Zurücksenden per Post ist zu beachten, dass die B-Post mindestens drei Arbeitstage benötigt. Entsprechend frühzeitig ist die Stimmabgabe der Post zu übergeben.

Die Abstimmungsresultate bzw. Wahlergebnisse der Politischen Gemeinde Oberriet finden Sie im jeweiligen Termin