Volksabstimmung
Informationen
- Datum
- 15. Mai 2022
- Lokalität
- Oberriet - Rathaus
Eichenwies - Schule
Montlingen - Schule
Kriessern - Schule
Kobelwald - Schule - Kontakt
- Gemeinderatskanzlei
- Beschreibung
Eidgenössische Vorlagen
- Änderung des Filmgesetzes
- Änderung des Transplantationsgesetzes (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten»)
- Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Kantonale Vorlagen
- Kantonsratsbeschluss über den Bau des neuen Staatsarchivs des Kantons St.Gallen am Standort Waldau in St.Gallen und über einen Kantonsbeitrag an den Ersatz des Studienzentrums Waldau der Ost – Ostschweizer Fachhochschule
Kommunale Vorlagen
keine
Eidgenössische Vorlagen
Änderung des Filmgesetzes
- Beschreibung
Inländische Fernsehsender sind verpflichtet, 4 Prozent ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur einheimischen Filmproduktion. Filme und Serien werden jedoch zunehmend auch im Internet zum Abruf angeboten (Streaming). Für die oft global tätigen Streamingdienste gibt es bis jetzt in der Schweiz keine Investitionspflicht.
Die Änderung des Filmgesetzes sieht vor, dass Streamingdienste künftig ebenfalls 4 Prozent des in der Schweiz erzielten Umsatzes in das hiesige Filmschaffen investieren müssen. Sie können sich entweder direkt an Schweizer Film- und Serienproduktionen beteiligen oder eine Ersatzabgabe entrichten, die der Schweizer Filmförderung zugutekommt. Zudem muss das Angebot der Streamingdienste zu 30 Prozent aus Filmen oder Serien bestehen, die in Europa produziert wurden. Gegen die Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
- Formulierung
- Wollen Sie die Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
849
1'162
- Leer
- 37
- Stimmberechtigte
- 5'963
- Stimmbeteiligung
- 34.4
- Ebene
- Bund
- Art
- Fakultatives Referendum
Änderung des Transplantationsgesetzes (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten»)
- Beschreibung
In den vergangenen fünf Jahren haben in der Schweiz im Schnitt jährlich rund 450 Menschen eines oder mehrere Organe einer verstorbenen Person erhalten. Der Bedarf an Organen ist allerdings deutlich grösser. Eine Transplantation ist heute nur möglich, wenn die verstorbene Person der Spende zu Lebzeiten zugestimmt hat (Zustimmungslösung). Der Wille der betroffenen Person ist aber häufig nicht bekannt. Dann müssen die Angehörigen entscheiden. In der Mehrheit der Fälle sprechen sie sich gegen eine Organspende aus.
Bundesrat und Parlament möchten die Chance von Patientinnen und Patienten erhöhen, ein Organ zu erhalten. Sie wollen darum die Organspende neu regeln: Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten (Widerspruchslösung). Hat eine Person nicht widersprochen, wird davon ausgegangen, dass sie ihre Organe spenden möchte. Gleichwohl werden in diesem Fall die Angehörigen einbezogen. Sie können eine Organspende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Sind keine Angehörigen erreichbar, dürfen keine Organe entnommen werden. Das geänderte Transplantationsgesetz ist ein Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten». Auch diese verlangt den Wechsel zur Widerspruchslösung, regelt aber die Rolle der Angehörigen nicht. Sie wurde unter der Bedingung zurückgezogen, dass das geänderte Transplantationsgesetz in Kraft tritt. Weil gegen das Gesetz ein Referendum zustande gekommen ist, wird darüber abgestimmt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
- Formulierung
- Wollen Sie die Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
1'083
972
- Leer
- 14
- Ungültig
- 1
- Stimmberechtigte
- 5'963
- Stimmbeteiligung
- 34.7
- Ebene
- Bund
- Art
- Fakultatives Referendum
Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
- Beschreibung
Die Schweiz gehört zum Schengen-Sicherheitsverbund. Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) unterstützt die Schengen-Staaten operativ bei der Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen. Die Schweiz arbeitet seit über zehn Jahren mit Frontex zusammen. Seit Ende 2019 wird Frontex in der EU ausgebaut. Bundesrat und Parlament haben entschieden, dass die Schweiz sich am Ausbau von Frontex beteiligt. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Die Gegnerinnen und Gegner argumentieren, dass die Schweiz angebliche Menschenrechtsverletzungen durch Frontex mitverantwortet, indem sie die Agentur finanziell unterstützt.
Mit dem Ausbau erhält Frontex mehr Geld und mehr Personal. Dazu kommen neue Aufgaben im Bereich der Rückkehr ausreisepflichtiger Personen. Zudem wird die unabhängige Stelle für Grundrechte aufgestockt. Sie trägt dazu bei, dass bei Einsätzen an den Schengen-Aussengrenzen die Rechte aller gewahrt werden. Mit der Vorlage von Bundesrat und Parlament übernimmt die Schweiz ihren Anteil an dieser Reform. Ihr finanzieller Beitrag an Frontex steigt schrittweise an. Auch wird sie mehr Personal und Material zur Verfügung stellen. Falls die Schweiz diese Schengen-Weiterentwicklung ablehnt, endet ihre Zusammenarbeit mit den Schengen- und DublinStaaten automatisch – es sei denn, die EU-Staaten und die EU-Kommission kommen der Schweiz entgegen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
- Formulierung
- Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 1.Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
1'395
621
- Leer
- 30
- Stimmberechtigte
- 5'963
- Stimmbeteiligung
- 34.3
- Ebene
- Bund
- Art
- Fakultatives Referendum
Kantonale Vorlagen
Kantonsratsbeschluss über den Bau des neuen Staatsarchivs des Kantons St.Gallen am Standort Waldau in St.Gallen und über einen Kantonsbeitrag an den Ersatz des Studienzentrums Waldau der Ost – Ostschweizer Fachhochschule
- Beschreibung
Das Staatsarchiv ist das historische Gedächtnis und der zentrale Wissensspeicher des Kantons St.Gallen. Es ist heute auf drei Standorte in der Stadt St.Gallen verteilt. Die Räumlichkeiten sollen an einem neuen Standort in St.Gallen zusammengefasst werden.
Dabei soll auch dringend notwendiger Raum für Archivmagazine geschaffen werden. Die Räume am Hauptstandort im Regierungsgebäude sind zu klein und sanierungsbedürftig. Sie sind für die heutigen Bedürfnisse eines Archivs nicht mehr geeignet. Aufgrund der veralteten Gebäudetechnik besteht ein hohes Risiko für Beschädigungen der geschützten Bestände; das Archivgut ist gefährdet. Die Magazinreserven am Hauptstandort sind erschöpft. Im Aussenmagazin reichen die Raumreserven voraussichtlich noch bis zum Jahr 2027. Zudem verursacht die Verteilung auf drei Standorte zusätzlichen Betriebsaufwand.
Die Zusammenführung des Staatsarchivs an einem Standort ist aus betrieblicher und wirtschaftlicher Sicht die beste Lösung. Den zentralen Herausforderungen in Bezug auf Arbeitsprozesse, Magazinkapazitäten, Sicherheit der Magazinräume und Benutzung kann damit nachhaltig begegnet werden. Das kantonseigene Grundstück am Schönauweg 4 im Gebiet Waldau in St.Gallen eignet sich ausgezeichnet als Standort für das neue Staatsarchiv. Die bestehende Liegenschaft kann für das Staatsarchiv umgenutzt und mit unterirdischen Magazinräumen erweitert werden.
Die Anforderungen des Bundes an den Kulturgüterschutz können erfüllt werden. Die Magazinräume weisen Kapazitätsreserven für rund 30 bis 40 Jahre auf. Der Raumbedarf umfasst 5170 m2 Nutzfläche bzw. rund 8000 m2 Geschossfläche. Zudem bietet das Grundstück die Option für eine Erweiterungsetappe der Magazine.
Die aktuelle Nutzerin des Gebäudes am Schönauweg 4 ist die Ost – Ostschweizer Fachhochschule (OST). Das Gebäude wird als «Studienzentrum Waldau» insbesondere für die Ingenieurausbildung genutzt. Allerdings ist es für die Bedürfnisse der Hochschulausbildung in Bezug auf Grösse und bauliche Struktur unbefriedigend. Die im Jahr 1986 in Betrieb genommene Liegenschaft müsste zudem in rund fünf Jahren ohnehin gesamthaft erneuert werden, was eine Auslagerung des Studienbetriebs notwendig machen würde. Der durch die Bedürfnisse des Staatsarchivs notwendig gewordene Umzug der OST eröffnet Chancen auf Synergien: Als Ersatzlösung für die OST (Ingenieurausbildung) ist die Miete einer Liegenschaft in unmittelbarer Nähe zu Innovationspark Ost, Startfeld und EMPA vorgesehen. Diese Liegenschaft muss mit Mieterausbauten hochschultüchtig gemacht werden.
Aufgrund der gegenseitigen Abhängigkeit werden die finanziellen Mittel für die beiden Vorhaben «Neubau Staatsarchiv» und «Ersatz des Studienzentrums Waldau» gleichzeitig beantragt. Der Kreditbedarf beläuft sich insgesamt auf 44,3 Mio. Franken. Er setzt sich zusammen aus dem Kreditbedarf für das neue Staatsarchiv in der Höhe von 36 Mio. Franken und dem Investitionsbeitrag an die Ersatzlösung für das Studienzentrum Waldau der OST in der Höhe von 8,3 Mio. Franken.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Vorlagen
Vorlage
1'176
610
- Leer
- 30
- Stimmberechtigte
- 5'963
- Stimmbeteiligung
- 30.45
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Abstimmungsbroschüre vom 15. Mai 2022 (Bund) (PDF, 5.03 MB) | Download | 0 | Abstimmungsbroschüre vom 15. Mai 2022 (Bund) |
Abstimmungsbroschüre vom 15. Mai 2022 (Kanton) (PDF, 8.01 MB) | Download | 1 | Abstimmungsbroschüre vom 15. Mai 2022 (Kanton) |
Ergebnisse eidgenössische Volksabstimmung (PDF, 259.51 kB) | Download | 2 | Ergebnisse eidgenössische Volksabstimmung |
Ergebnisse kantonale Volksabstimmung (PDF, 253.48 kB) | Download | 3 | Ergebnisse kantonale Volksabstimmung |