Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Wegzug beim Einwohneramt online (eUmzug) oder persönlich abmelden.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • neue Adresse
  • militärisch Meldepflichtige: Dienstbüchlein

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • neue Adresse
  • Ausländerausweis

eUmzug

Mit eUmzug sind Umzugsmeldungen (Zuzüge, Wegzüge, Adressänderungen) innerhalb der Schweiz ganz einfach elektronisch zu melden.

http://www.eumzug.swiss

http://eportal.sg.ch

Preis

gratis

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