Vorläufige oder auch „provisorische“ Steuerrechnung
Der Höhe der vorläufigen Rechnung kommt im System der Gegenwartsbesteuerung eine sehr grosse Bedeutung zu, weil die vorläufigen Steuerzahlungen massgeblichen Einfluss auf die Ausgleichszinsberechnung bei der Schlussrechnung haben. Verfalltag bei der ganzjährigen Steuerpflicht ist der 31. Juli im Steuerjahr.

Zahlungsvarianten
Jährlich schicken wir Ihnen die vorläufige Rechnung im Regelfall mit drei Einzahlungsscheinen. Auf Wunsch ist die provisorische Steuerrechnung auch als "Abonnement" mit neun oder elf Einzahlungsscheinen erhältlich. Ein Abonnement für Ihre nächste vorläufige Steuerrechnung können Sie mit dem Online-Formular bestellen.

Falls Sie die laufende Rechnung in einer anderen Aufteilung bezahlen möchten, so senden Sie uns das Online-Formular "Einzahlungsscheine Steuern".

Wohnortwechsel / Wegzug
Bei einem Wohnortwechsel ist das Steueramt derjenigen Gemeinde für die Schlussrechnung zuständig, in der Sie am 31. Dezember Wohnsitz haben.

Falls Sie ins Ausland ziehen sind noch weitere Vorgaben zu beachten. Bitte sehen Sie dazu die Dienstleistung „Wegzug ins Ausland“.

Zugehörige Objekte