Einheitliche Förderpraxis als Ziel

Die «Richtlinie über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen» wurde bereits im Jahr 2008 erlassen und periodisch aktualisiert. Seit der letzten Aktualisierung im Jahr 2017 ist nun eine weitere Anpassung fällig. In Zusammenarbeit mit der Energieagentur St.Gallen haben die Gemeinden den bestehenden Förderkatalog überarbeitet. Nachfolgende Massnahmen werden von der Gemeinde Oberriet gefördert:

  • Gebäudestandard Minergie A und Minergie P bei Neubauten und Sanierungen
  • Wärmedämmungsmassnahmen
  • Holz- und Pelletheizungen
  • Ersatz von Elektroboilern durch erneuerbare Energien (neu)
  • Erdsondenbohrungen (neu)

Optional werden auch weiterhin Fernwärmeanschlusse gefördert.

Die Richtlinie ist unter www.regionrheintal.ch/energie/ bzw. bei der Gemeinde verfügbar. Die Förderbedingungen sind in der Richtlinie pro Massnahme aufgeführt. Ansprechstellen für die Einreichung von Gesuchen ist die Bauverwaltung Oberriet. Allfällige kommunale Fördermassnahmen von Photovoltaikanlagen erfolgen nach wie vor ausserhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie.


Impulsberatung für «erneuerbar heizen»

«erneuerbar heizen» ist ein Programm von EnergieSchweiz, welches von der Region unterstützt wird. Es bietet Eigentümern von Wohngebäuden eine zielgerichtete und individuelle Impulsberatung für einen bevorstehenden Heizungsersatz. Eine Fachperson hilft vor Ort, die passende Lösung zu finden und zeigt die Schritte zu einer erneuerbaren Heizung auf. Die Impulsberatung für fossil beheizte Wohngebäude wird kantonal gefördert und ist somit praktisch kostenlos. Weitere Informationen sind unter https://www.energieagentur-sg.ch/impulsberatung ersichtlich.

Zugehörige Objekte

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Richtlinie über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen (PDF, 440.18 kB) Download 0 Richtlinie über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen
Antrag Energie-Förderbeitrag (PDF, 475.99 kB) Download 1 Antrag Energie-Förderbeitrag
Infoblatt Erdsonde (PDF, 175.06 kB) Download 2 Infoblatt Erdsonde