Bei einem Wohnungswechsel bittet die Elektrizitätsversorgung ihre Abonnenten, den Zügeltermin frühzeitig (mind. 1 Woche vor der gewünschten Ablesung) bekannt zu geben. Ansonsten können wir nicht garantieren, dass die Stromzähler und Wasseruhren termingerecht abgelesen werden. Solange keine Meldung über einen Wohnungswechsel vorliegt, haftet der uns gemeldete Mieter.

Bemerkung: Diese Meldung ist vor dem Mieterwechsel einzureichen. Für entgangene Strom- und Wasserzinsen oder Gebühren haftet der Hauseigentümer.

Für die schriftliche Mitteilung können Sie hier das Meldeformular als PDF-Datei herunterladen, direkt ausfüllen, ausdrucken und an die Elektrizitätsversorgung Oberriet, Staatsstrasse 129, 9463 Oberriet senden. Die Elektrizitätsversorgung ist unter Telefonnummer +41 71 763 75 75 oder via E-Mail an tboberriet@elconsultag.ch erreichbar. 

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