Gemäss dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF), Bern, müssen die Steuerbehörden auf Begehren der Steuerpflichtigen Ansässigkeitsbescheinigungen ausstellen.

Das Steueramt der Gemeinde Oberriet bestätigt schriftlich, dass eine natürliche Person im Kanton St. Gallen und in der Gemeinde Oberriet steuerlich ansässig ist und hier entsprechend Steuern zahlt.

Wenn Sie aufgrund von Vorgaben vom Arbeitgeber, ausländischen Behörden, Banken, Ausschreibungen etc. eine Ansässigkeitsbescheinigung benötigen, können Sie dies gerne beim Steueramt der Gemeinde Oberriet beantragen. Der Antrag an sich ist formlos, d.h. eine E-Mail, ein Schalterbesuch oder Telefon reicht aus.

Preis

Die Ansässigkeitsbescheinigung ist kostenlos.

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