Sämtliche Gebäude auf dem Gebiet des Kantons St. Gallen sind obligatorisch bei der Gebäudeversicherungsanstalt (GVA) versichert. Zu diesem Zweck muss bei allen Neubauten durch die Schätzungskommission der massgebliche Versicherungswert ermittelt werden.

Die Vollendung des Neubaus oder der baulichen Wertvermehrung ist dem Grundbuchamt schriftlich zu melden, unter Beifügung der vollständigen Bauabrechnung nach Baukostenplan BKP (SN 506 500) oder der Baukosten-Zusammenstellung. Das Gebäude ist vollendet, wenn es bezogen ist oder beziehbar wäre.

Das Berechnungsformular (xls) für die Baukostenabrechnung können Sie sich hier herunterladen.

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