Büro-, Elektronik-, Haushalt- und Kühlgeräte

Geräte wie Computer, Bildschirme, Tastaturen, Drucker, Fernseher, Radio, Stereoanlagen, Kameras, Staubsauger, Nähmaschinen, Kaffeemaschinen, Backöfen, Waschmaschinen, Tumbler, Kühlschränke, Tiefkühler etc. dürfen nicht der Kehricht- oder Metallabfuhr mitgegeben werden.

Tipps

Lassen Sie Ihre Geräte doch reparieren oder nutzen Sie Tauschbörsen und Anschlagbretter, um noch funktionstaugliche Geräte weiterzugeben.

Alte Geräte beim Kauf eines neuen eintauschen.