Geräte wie Computer, Bildschirme, Tastaturen, Drucker, Fernseher, Radio, Stereoanlagen, Kameras, Staubsauger, Nähmaschinen, Kaffeemaschinen, Backöfen, Waschmaschinen, Tumbler, Kühlschränke, Tiefkühler etc. dürfen nicht der Kehricht- oder Metallabfuhr mitgegeben werden.