Volksabstimmung
Informationen
- Datum
- 26. September 2021
- Lokalität
Oberriet - Rathaus
Eichenwies - Schule
Montlingen - Schule
Kriessern - Schule
Kobelwald - Schule- Kontakt
- Gemeinderatskanzlei
- Beschreibung
Eidgenössische Vorlagen
- Volksinitiative vom 2. April 2019 «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» (BBl 2021 5507);
- Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle) (BBl 2020 9913).
Kantonale Vorlagen
- Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie.
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern»
- Ergebnis
- ABGELEHNT
- Beschreibung
Die Initiative möchte eine stärkere Umverteilung des Reichtums und ein noch gerechteres Steuersystem. Heute tragen Einkommenssteuern dazu bei, Ungleichheiten abzuschwächen: Einkommensstarke Personen zahlen prozentual mehr als einkommensschwache. Der grösste Teil der Umverteilung erfolgt über Sozialleistungen wie Renten oder Sozialhilfe.
Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten ist die bestehende Umverteilung nicht ausreichend. Sie fordern eine stärkere Besteuerung hoher Kapitaleinkommen. Konkret: Bei der Steuerberechnung sollen ab einem bestimmten Betrag Kapiteleinkommen anderthalbfach gezählt werden. Die Einnahmen, die durch die höhere Besteuerung erzielt werden, sollen für die Senkung der Einkommenssteuern für Personen mit mittleren oder tiefen Arbeitseinkommen oder für höhere Sozialleistungen eingesetzt werden.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Aus ihrer Sicht sind die Einkommen im internationalen Vergleich bereits heute gleichmässig verteilt und die Steuerbelastung auf dem Kapital ist bereits heute recht hoch. Eine noch höhere Besteuerung würde den Standort Schweiz schwächen sowie Arbeitsplätze und Wohlstand gefährden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative«Löhne entlasten, Kapital gerechtbesteuern» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
602
2'271
- Leer
- 20
- Stimmberechtigte
- 5'958
- Stimmbeteiligung
- 48.6 %
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
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Abstimmungsvorlagen Erläuterungen (PDF, 735.81 kB) | Download | 0 | Abstimmungsvorlagen Erläuterungen |
Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle)
- Ergebnis
- ANGENOMMEN
- Beschreibung
Heute ist die Ehe in der Schweiz nur zwischen Mann und Frau möglich. Gleichgeschlechtliche Paare haben nur die Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Auch wenn Personen in einer eingetragenen Partnerschaft in den vergangenen Jahren mehr Rechte erhielten, bestehen Unterschiede zur Ehe: So ist für gleichgeschlechtliche Paare bis heute die vereinfachte Einbürgerung oder die gemeinsame Adoption eines Kindes nicht möglich, und sie haben auch keinen Zugang zur Fortpflanzungsmedizin.
Um allen Paaren die gleichen Rechte zuzugestehen, haben der Bundesrat und das Parlament beschlossen, dass neu auch gleichgeschlechtliche Paare zivil heiraten können. Eingetragene Partnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden, jedoch nicht mehr neu eingegangen werden.
Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen. Die Referendumskomitees wollen die Ehe als eine Verbindung zwischen Mann und Frau schützen, weil nur daraus Kinder auf natürliche Weise entstehen könnten. Die Samenspende für lesbische Paare führt gemäss der Komitees zu Vaterlosigkeit und Identitätsproblemen für die betroffenen Kinder.
Bundesrat und Parlament sind der Ansicht, dass mit der rechtlichen Gleichstellung aller Paare dem weit verbreiteten Bedürfnis entsprochen wird, das Privat- und Familienleben selber gestalten zu können. Zudem ist für sie die Zuwendung, die die Eltern ihren Kindern zukommen lassen, keine Frage des Geschlechts und der Familienform.
Weitere Informationen finden Sie hier.
- Formulierung
- Wollen Sie die Änderung vom18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
1'475
1'448
- Leer
- 10
- Ungültig
- 1
- Stimmberechtigte
- 5'958
- Stimmbeteiligung
- 49.2 %
- Ebene
- Bund
- Art
- Fakultatives Referendum
Name | |||
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Eidgenössische Abstimmungsbroschüre (PDF, 735.81 kB) | Download | 0 | Eidgenössische Abstimmungsbroschüre |
Kantonale Vorlagen
Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie.
- Ergebnis
- ANGENOMMEN
- Beschreibung
Mit dem vorliegenden Gesetz werden Unternehmen mit Sitz im Kanton St.Gallen, die wegen der Corona-Krise erhebliche Umsatzeinbussen erlitten haben, finanziell unterstützt. Das Gesetz enthält die folgenden drei Teile:
In einem ersten Teil regelt es die Härtefallhilfe des Kantons St.Gallen. Das Covid-19-Gesetz des Bundes sieht vor, dass der Bund sich an kantonalen Härtefallmassnahmen für Unternehmen, die besonders von den Folgen von Covid-19 betroffen sind, beteiligt. Dies betrifft Unternehmen, die behördlich geschlossen wurden oder aufgrund der angeordneten Massnahmen einen erheblichen Umsatzrückgang erlitten haben, beispielsweise Restaurants, Hotels, Reiseunternehmen oder die Eventbranche.
Von «Härtefällen» kann insbesondere dann gesprochen werden, wenn trotz der bisherigen Unterstützungen (insbesondere Covid-Kredite des Bundes, kantonale Unterstützungsmassnahmen, Kurzarbeitsentschädigung sowie Corona-Erwerbsersatz) existenzielle Liquiditätsengpässe bestehen.
Vorlagen
Vorlage
1'541
1'105
- Leer
- 31
- Stimmberechtigte
- 5'958
- Stimmbeteiligung
- 44.9 %
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
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Kantonale Abstimmungsbroschüre (PDF, 944.83 kB) | Download | 0 | Kantonale Abstimmungsbroschüre |
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Stimmbeteiligung.pdf (PDF, 249.4 kB) | Download | 0 | Stimmbeteiligung.pdf |
Ergebnis Eidgenössische Abstimmung.pdf (PDF, 589.82 kB) | Download | 1 | Ergebnis Eidgenössische Abstimmung.pdf |
Ergebnis Kantonale Abstimmung.pdf (PDF, 529.58 kB) | Download | 2 | Ergebnis Kantonale Abstimmung.pdf |