Informationen

Datum
26. September 2021
Lokalität

Oberriet - Rathaus
Eichenwies - Schule
Montlingen - Schule
Kriessern - Schule
Kobelwald - Schule

Kontakt
Gemeinderatskanzlei
Beschreibung

Eidgenössische Vorlagen

  1. Volksinitiative vom 2. April 2019 «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» (BBl 2021 5507);
  2. Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle) (BBl 2020 9913).

Kantonale Vorlagen

  1. Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie. 

 

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern»

Abgelehnt
Ergebnis
ABGELEHNT
Beschreibung

Die Initiative möchte eine stärkere Umverteilung des Reichtums und ein noch gerechteres Steuersystem. Heute tragen Einkommenssteuern dazu bei, Ungleichheiten abzuschwächen: Einkommensstarke Personen zahlen prozentual mehr als einkommensschwache. Der grösste Teil der Umverteilung erfolgt über Sozialleistungen wie Renten oder Sozialhilfe.

Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten ist die bestehende Umverteilung nicht ausreichend. Sie fordern eine stärkere Besteuerung hoher Kapitaleinkommen. Konkret: Bei der Steuerberechnung sollen ab einem bestimmten Betrag Kapiteleinkommen anderthalbfach gezählt werden. Die Einnahmen, die durch die höhere Besteuerung erzielt werden, sollen für die Senkung der Einkommenssteuern für Personen mit mittleren oder tiefen Arbeitseinkommen oder für höhere Sozialleistungen eingesetzt werden. 

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Aus ihrer Sicht sind die Einkommen im internationalen Vergleich bereits heute gleichmässig verteilt und die Steuerbelastung auf dem Kapital ist bereits heute recht hoch. Eine noch höhere Besteuerung würde den Standort Schweiz schwächen sowie Arbeitsplätze und Wohlstand gefährden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative«Löhne entlasten, Kapital gerechtbesteuern» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 20,95 %
602
Nein-Stimmen 79,05 %
2'271
Leer
20
Stimmberechtigte
5'958
Stimmbeteiligung
48.6 %
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
Abstimmungsvorlagen Erläuterungen (PDF, 735.81 kB) Download 0 Abstimmungsvorlagen Erläuterungen

Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle)

Angenommen
Ergebnis
ANGENOMMEN
Beschreibung

Heute ist die Ehe in der Schweiz nur zwischen Mann und Frau möglich. Gleichgeschlechtliche Paare haben nur die Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Auch wenn Personen in einer eingetragenen Partnerschaft in den vergangenen Jahren mehr Rechte erhielten, bestehen Unterschiede zur Ehe: So ist für gleichgeschlechtliche Paare bis heute die vereinfachte Einbürgerung oder die gemeinsame Adoption eines Kindes nicht möglich, und sie haben auch keinen Zugang zur Fortpflanzungsmedizin.

Um allen Paaren die gleichen Rechte zuzugestehen, haben der Bundesrat und das Parlament beschlossen, dass neu auch gleichgeschlechtliche Paare zivil heiraten können. Eingetragene Partnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden, jedoch nicht mehr neu eingegangen werden. 

Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen. Die Referendumskomitees wollen die Ehe als eine Verbindung zwischen Mann und Frau schützen, weil nur daraus Kinder auf natürliche Weise entstehen könnten. Die Samenspende für lesbische Paare führt gemäss der Komitees zu Vaterlosigkeit und Identitätsproblemen für die betroffenen Kinder.

Bundesrat und Parlament sind der Ansicht, dass mit der rechtlichen Gleichstellung aller Paare dem weit verbreiteten Bedürfnis entsprochen wird, das Privat- und Familienleben selber gestalten zu können. Zudem ist für sie die Zuwendung, die die Eltern ihren Kindern zukommen lassen, keine Frage des Geschlechts und der Familienform.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 50,46 %
1'475
Nein-Stimmen 49,54 %
1'448
Leer
10
Ungültig
1
Stimmberechtigte
5'958
Stimmbeteiligung
49.2 %
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum
Name
Eidgenössische Abstimmungsbroschüre (PDF, 735.81 kB) Download 0 Eidgenössische Abstimmungsbroschüre

Kantonale Vorlagen

Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie.

Angenommen
Ergebnis
ANGENOMMEN
Beschreibung

Mit dem vorliegenden Gesetz werden Unternehmen mit Sitz im Kanton St.Gallen, die wegen der Corona-Krise erhebliche Umsatzeinbussen erlitten haben, finanziell unterstützt. Das Gesetz enthält die folgenden drei Teile:

In einem ersten Teil regelt es die Härtefallhilfe des Kantons St.Gallen. Das Covid-19-Gesetz des Bundes sieht vor, dass der Bund sich an kantonalen Härtefallmassnahmen für Unternehmen, die besonders von den Folgen von Covid-19 betroffen sind, beteiligt. Dies betrifft Unternehmen, die behördlich geschlossen wurden oder aufgrund der angeordneten Massnahmen einen erheblichen Umsatzrückgang erlitten haben, beispielsweise Restaurants, Hotels, Reiseunternehmen oder die Eventbranche.

Von «Härtefällen» kann insbesondere dann gesprochen werden, wenn trotz der bisherigen Unterstützungen (insbesondere Covid-Kredite des Bundes, kantonale Unterstützungsmassnahmen, Kurzarbeitsentschädigung sowie Corona-Erwerbsersatz) existenzielle Liquiditätsengpässe bestehen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 58,24 %
1'541
Nein-Stimmen 41,76 %
1'105
Leer
31
Stimmberechtigte
5'958
Stimmbeteiligung
44.9 %
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Kantonale Abstimmungsbroschüre (PDF, 944.83 kB) Download 0 Kantonale Abstimmungsbroschüre

Zugehörige Objekte

Name
Stimmbeteiligung.pdf (PDF, 249.4 kB) Download 0 Stimmbeteiligung.pdf
Ergebnis Eidgenössische Abstimmung.pdf (PDF, 589.82 kB) Download 1 Ergebnis Eidgenössische Abstimmung.pdf
Ergebnis Kantonale Abstimmung.pdf (PDF, 529.58 kB) Download 2 Ergebnis Kantonale Abstimmung.pdf