Betreibungsamt
Das Betreibungsamt hat zum Ziel, nicht bezahlte Geldforderungen mit staatlicher Hilfe auf Ersuchen der Gläubiger einzutreiben. Grundlage dafür bietet das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG). Zu den Hauptaufgaben des Betreibungsamtes zählt:
- Einleitung Betreibungsverfahren
- Betreibung auf Pfändung, Konkurs, Faustpfand und Grundpfandverwertung
- Vollzug von Pfändungen, Retentionen und Arresten
- Verwaltung von eingepfändetem Wohneigentum
- Durchführung Verwertungsverfahren (Grundpfand oder bewegliche Gegenstände)
- Erteilung von Betreibungsauskünften
- Ausstellung von Verlustscheinen
- Führung Eigentumsvorbehaltsregister
- Rechtshilfeverfahren
- allgemeine Führung der Protokolle und Register
Betreibungsferien
Betreibungsferien sind 7 Tage vor und 7 Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. bis 31. Juli. Begehren können auch während den Betreibungsferien eingereicht werden; die Behandlung erfolgt jedoch erst nach Ablauf der Betreibungsferien. Während den Betreibungsferien ist das Betreibungsamt zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.
Kontoverbindung
IBAN CH38 0900 0000 9000 3084 0
PostFinance
lautend auf Betreibungsamt Oberriet
Kontakt
BetreibungsamtStaatsstrasse 92
Postfach 282
9463 Oberriet
Tel. +41 71 763 64 91
betreibungsamt@oberriet.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
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Name |
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