Wegzug Ausland / längerer Auslandaufenthalt
Planen Sie einen vorübergehenden Auslandaufenthalt oder einen definitiven Wegzug ins Ausland?
Ein Wegzug ins Ausland bzw. ein längerer Auslandaufenthalt sollte auch aus steuerlicher Sicht frühzeitig geplant werden. Einerseits hat er einen Einfluss auf die Steuern im Allgemeinen und andererseits ist er mit administrativem Aufwand verbunden, u.a.:
• unterjährige Steuererklärung ausfüllen
• Veranlagung vornehmen
• Schlussabrechnung erstellen
• Steuern bezahlen
Nehmen Sie deshalb frühzeitig mit uns Kontakt auf, wenn möglich mind. einen Monat vor dem Wegzug.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Fragebogen_bei_Wegzug_ins_Ausland.pdf (PDF, 155.77 kB) | Download | 0 | Fragebogen_bei_Wegzug_ins_Ausland.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | +41 71 763 64 30 | steueramt@oberriet.ch |