Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.
Anmeldung / Fristen
Zum Bezug von IPV sind Personen berechtigt, die am 1. Januar des laufenden Jahres ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St.Gallen hatten. Eine Selbstberechnung ist auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt (SVA) St. Gallen möglich. Das Anmeldeformular kann ab Anfang des Jahres online ausgefüllt und abgeschickt werden.
Bitte beachten Sie unbedingt die Einreichfrist per 31. März.
Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.
Die AHV-Zweigstelle kann Sie auf Wunsch persönlich beraten. Mehr Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt (SVA) St. Gallen (mit Erklärvideos) oder über die Telefonnummer 071 282 61 91.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | +41 71 763 64 85 | ahvzweigstelle@oberriet.ch |