Baukostenabrechnungsformular
Die Vollendung des Neubaus oder der baulichen Wertvermehrung ist dem Grundbuchamt schriftlich zu melden, unter Beifügung der vollständigen Bauabrechnung nach Baukostenplan BKP (SN 506 500) oder der Baukosten-Zusammenstellung. Das Gebäude ist vollendet, wenn es bezogen ist oder beziehbar wäre.
Das Berechnungsformular (xls) für die Baukostenabrechnung können Sie sich hier herunterladen.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Grundbuchamt | +41 71 763 64 60 | grundbuchamt@oberriet.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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