Gesuch einer Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte
Gegen eine ungerechtfertigte Betreibung wird Rechtsvorschlag erhoben. Unternimmt der betreibende Gläubiger innert 3 Monaten nach Zustellung des Zahlungsbefehls keine Schritte (z.B. Rechtsöffnungsverfahren, Zivilprozess), um das Betreibungsverfahren weiterzuführen, kann der Schuldner die vorläufige Löschung der Betreibung verlangen.
Das Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte muss vollständig ausgefüllt dem Betreibungsamt eingereicht werden, welches für die Ausstellung des Zahlungsbefehls zuständig war.
Weitere Informationen können Sie dem angefügten Formular entnehmen.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | +41 71 763 64 91 | betreibungsamt@oberriet.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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