Informationen

Datum
19. November 2023
Lokalität
Oberriet - Rathaus
Eichenwies - Schule
Montlingen - Schule
Kriessern - Schule
Kobelwald - Schule
Kontakt
Gemeinderatskanzlei
Beschreibung

Kantonale Vorlagen:

  1. Einheitsinitiative «St.Galler Klimafonds» und Gegenvorschlag des Kantonsrates in Form des Kantonsratsbeschlusses über den Sonderkredit zur Finanzierung der Energieförderung in den Jahren 2024 bis 2030
  2. Nachtrag zum Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
  3. Kantonsratsbeschluss über die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen

 

Ergebnis
Die Resultate finden Sie in den Protokollen. 

Kantonale Vorlagen

Einheitsinitiative "St. Galler Klimafonds" und Gegenvorschlag des Kantonsrates in Form des Kantonsratsbeschlusses über den Sonderkredit zur Finanzierung der Energieförderung in den Jahren 2024 bis 2030

Angenommen
Ergebnis
Die detaillierten Ergebnisse finden Sie im Protokoll.
Beschreibung

Die Schweiz will bis 2050 klimaneutral werden. Das haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in der Schweiz und im Kanton St. Gallen am 18. Juni 2023 deutlich entschieden. Zur Erreichung dieses Ziels braucht es mehr Strom aus erneuerbaren Energien und die Energie muss sparsamer und besser genutzt werden. Für die Energieförderung sind hauptsächlich Bund und Kanton verantwortlich: Der Bund leistet finanzielle Beiträge an die Produktion von Strom aus Sonne, Biomasse, Wind und Wasserkraft, der Kanton fördert erneuerbares Heizen und die energetische Modernisierung von Gebäude.

Für die schweizerische Klima- und Energiepolitik sehr wichtig sind das Bundesgesetzt über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO-Gesetz) und das eidgenössische Energiegesetz (EnG). Wichtig ist ebenso die finanzielle Unterstützung, damit die Klimaneutralität bis 2050 erreicht werden kann.

St. Galler Energiekonzept 2021-2030

Das St. Galler Energiekonzept 2021-2030 stützt sich auf die Klima- und Energiepolitik des Bundes. Es legt die energie- und klimapolitischen Ziele des Kantons bis 2030 fest und beschreibt, wie die Ziele erreicht werden sollen. Dazu zählen auch Fördergelder in Höhe von 134 Mio. Franken, mit denen der Kanton von 2021 bis 2030 Private und Unternehmen bei Energieprojekten unterstützt. 50 Mio. Franken haben der Kantonsrat und die St. Galler Stimmberechtigten bereits beschlossen. Zusätzlich 84 Mio. Franken sind bis 2030 nötig. Davon sind 25 Mio. Franken vom kantonalen Energiegesetz vorgesehen. die weiteren 59 Mio. Franken sollen mit dem "Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Finanzierung der Energieförderung in den Jahren 2024 bis 2030" beschlossen werden.

Einheitsinitiative "St. Galler Klimafonds"

Die Einheitsinitiative "St. Galler Klimafonds" fordert einen Klimafonds von 100 Mio. Franken. Mit diesem Geld sollen klimafreundliche Projekte unterstützt werden - wie der Austausch von Öl- und Gasheizungen, die Stromproduktion durch Fotovoltaik, Windkraft oder Biomasse und gezielte Massnahmen für weniger Energieverbrauch. 

Das Initiativkomitee sagt, der Kanton St. Gallen sei zu langsam in der Klimapolitik und dass jetzt sofort gehandelt werden müsse. Die 100 Mio. Franken für den Klimafonds sollen aus dem besondere Eigenkapital des Kantons kommen. Das besondere Eigenkapital ist eine finanzielle Reserve für besondere Ereignisse. Die Klimakrise sei ein solches Ereignis. Ende 2022 betrug das besondere Eigenkapital 124,3 Mio. Franken.

Die Initiative wird unter anderem unterstützt von den Parteien SP, JUSO und GRÜNE, vom Gewerkschaftsbund und von verschiedenen Klima- und Umwelt-Verbänden sowie von Verbänden für Mieterinnen und Mieter und für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer. Im Kantonsrat haben die Fraktionen SP und GRÜNE sowie die GLP dafür gestimmt.

Gegenvorschlag des Kantonsrates: Sonderkredit 

Der Kantonsrat lehnt die Einheitsinitiative "St. Galler Klimafonds" ab und macht einen Gegenvorschlag: den "Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Finanzierung der Energieförderung in den Jahren 2024 bis 20302. Der Sonderkredit soll 59 Mio. Franken betragen. Damit soll die Energieförderung bis 2030 gesichert und verstärkt werden. Mit dem Sonderkredit sollen das Ersetzen von Öl- und Gasheizungen, neue Ideen im Energiebereich und die Stromversorgungssicherheit unterstützt werden. 

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 16,85 %
227
Nein-Stimmen 83,15 %
1'120
Gegenvorschlag
Ja-Stimmen 63,85 %
862
Nein-Stimmen 36,15 %
488

Stichfragen

Stichfrage
Vorlage 17,92 %
220
Gegenvorschlag 82,08 %
1'008
Stimmberechtigte
6'034
Stimmbeteiligung
23.10
Ebene
Kanton
Art
Initiative

Nachtrag zum Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Angenommen
Beschreibung

Das Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung gilt seit dem 1. Januar 2021. Im Gesetz steht: Der Kanton unterstützt die Gemeinden jedes Jahr mit einem Beitrag für die  familien- und schulergänzende Kinderbetreuung. Dazu gehören zum Beispiel Kindertagesstätten, Tagesfamilien, Mittagstische und Horte. Heute erhalten die Gemeinden total 5 Mio. Franken pro Jahr. Das Gesetz sagt auch: Die Gemeinden müssen mit dem Kantonsbeitrag die Drittbetreuungskosten für die Eltern senken. Die haben dazu mehrere Möglichkeiten. Zum Beispiel erhalten die Eltern Ende Jahr einen Teil der Betreuungskosten auch an eine Betreuungseinrichtung weiterleiten. Diese senkt dann die Tarife. Oder die verlängert die Öffnungszeiten oder verbessert die Betreuung der Kinder.

Der Kantonsrat beauftragte im Februar 2022 die Regierung, den Kantonsbeitrag zu erhöhen. Neu sollen die Gemeinden total 10 Mio. Franken pro Jahr erhalten. Für den Kanton bedeutet der höhere Beitrag einen Mehraufwand von 5 Mio. Franken pro Jahr. 

Die Gemeinden können den Kantonsbeitrag für drei Verwendungszwecke einsetzten: 

  1.  Drittbetreuungsosten für Eltern senken: zum Beispiel durch Betreuungsgutscheine oder tiefere Tarife; 
  2. Angebote ausweiten: zum Beispiel durch längere Öffnungszeiten oder eine Ferienbetreuung;
  3. Betreuungsschlüssel verbessern: Eine Betreuungsperson betreut dann weniger Kinder.

Die Gemeinden konnten den Kantonsbeitrag bereits bisher für alle drei Zwecke verwenden. Denn alle senken direkt oder indirekt die Kosten für die Eltern. Neu stehen der zweite und dritte Verwendungszweck ausdrücklich im Gesetz. Wegen dieser Präzisierung und vor allem wegen des höheren Kantonsbeitrags gibt es einen Nachtrag zum Gesetz.

Formulierung
Wollen Sie dem Nachtrag zum Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung zustimmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 52,24 %
724
Nein-Stimmen 47,76 %
662
Leer
13
Stimmberechtigte
6'034
Stimmbeteiligung
23.19
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum

Kantonsratsbeschluss über die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St. Gallen für das Kreisgericht St. Gallen

Angenommen
Beschreibung

Das Kreisgericht ist die erste Instanz im Zivil- und im Strafrechtsprozess. Im Kanton St. Gallen gibt es sieben Kreisgerichte. Das Kreisgericht St. Gallen ist das grösste davon. Jedes Jahr behandelt es rund 3'300 Zivil - und Strafrechtsprozesse. Das Kreisgericht St. Gallen ist heute an zwei Standorten eingemietet: am Bohl 1 und in der Neugasse 3/5. Der Standort Bohl 1 war von Anfang an eine Übergangslösung. Hier befinden sich die Büros und zwei Verhandlungsräume. Die Gerichtssäle sind an der Neugasse 3/5. Diese Liegenschaft gehört der Stadt St. Gallen. Beide Standorte eignen sich längerfristig nicht mehr für den Betrieb eines Kreisgerichtes. Das hat mehrere Gründe. Am Bohl 1 ist eine Trennung zwischen internen und öffentlichen Räumen nicht möglich. Zudem genügen die Sicherheitsstandards den heutigen Bedürfnissen nicht mehr und die Lärmbelastung ist hoch. An der Neugasse 3/5 fehlt die nötige Sicherheitsinfrastruktur. Sie zu ergänzen, geht aus Gründen der Denkmalpflege nicht.

Das Kreisgericht St. Gallen soll in die Liegenschaft Schützengasse 1 in St. Gallen umziehen. Dort ist genug Platz für Büros, Verhandlungsräume, Gerichtssäle und weitere Räume. Die Liegenschaft gehört bereits dem Kanton. Für die neue Nutzung ist jedoch eine Instandsetzung nötig.

Eine Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass sich die Liegenschaft für den Betrieb eines Kreisgerichtes sehr gut eignet. Die nötigen Sicherheitsstandards lassen sich gut umsetzen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die «3-Zonen-Strategie», die heute Standard ist für Gerichte. Sie trennt die öffentlichen und internen Räume in drei Zonen: 

  • eine öffentliche Zone mit Empfang und Garderobe; 
  • eine gesicherte Zone mit Warteräumen, Gerichtssälen usw.; 
  • eine Sicherheitszone mit Büros, Sitzungszimmern usw.

Die Schützengasse 1 befindet sich nahe des Bahnhofs und der Bushaltestellen. Somit ist das Kreisgericht gut erreichbar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Mithilfe verschiedener Massnahmen lässt sich der Energieverbrauch optimieren. Das trägt dazu bei, das Klimaziel des Kantons zu erreichen.

Kreditbedarf

Der Kanton rechnet für das Vorhaben mit Gesamtkosten von 28 Mio. Franken. Die Stadt St.Gallen bezahlt daran einen einmaligen Ersatzbeitrag von 780’000 Franken, weil das Kreisgericht die Gerichtssäle an der Neugasse 3/5 in Zukunft nicht mehr benötigt. Der Kreditbedarf beträgt somit 27,22 Mio. Franken. Darin enthalten ist der Übertrag der Liegenschaft Schützengasse 1 vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen in der Höhe von 8,5 Mio. Franken. Die Kosten für die Instandsetzung und Umnutzung betragen gemäss Grobschätzung 19,5 Mio. Franken.

Formulierung
Wollen Sie dem Kantonsratsbeschluss über die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen zustimmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 72,34 %
986
Nein-Stimmen 27,66 %
377
Leer
26
Stimmberechtigte
6'034
Stimmbeteiligung
23.02
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum

Zugehörige Objekte

Name
Kantonale Abstimmungsbroschüre (PDF, 4.95 MB) Download 0 Kantonale Abstimmungsbroschüre
Abstimmungsprotokoll (PDF, 25.4 kB) Download 1 Abstimmungsprotokoll